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Offene Standards verteidigen: Die FSFE widerlegt die falschen Behauptungen der BSA gegenüber der Europäische Kommission

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Die Business Software Alliance (BSA) übt Druck auf die Europäische Kommission aus, um aus der aktuellen Version der Interoperabilitätsempfehlungen der EU, dem European Interoperability Framework (EIF), auch die letzten Überbleibsel einer Unterstützung für Offene Standards zu entfernen.

Die FSFE ist in den Besitz der Kopie eines Briefs gekommen, den die BSA letzte Woche an die Kommission geschickt hat. Im Folgenden analysieren wir die Argumente der BSA und erklären, warum ihre Behauptungen falsch sind, und warum Offene Standards ein wesentliches Element für Interoperabilität und Wettbewerb im europäischen Software-Markt sind. Wir haben die Europäische Kommission über diese Analyse in Kenntnis gesetzt.

  1. Gebührenfreie Patentlizenzierung eröffnet Möglichkeiten zur Marktteilnahme und fördert Innovation
  2. Die von der BSA als Beispiele angeführten Standards sind im Software-Bereich irrelevant
  3. (F)RAND-Lizenzierung in Software-Standards ist unfair und diskriminierend
  4. Die BSA repräsentiert nicht einmal ihre eigenen Mitglieder, geschweige denn die Software-Industrie als Ganzes
  5. (F)RAND ist inkompatibel mit den meisten Freie-Software-Lizenzen
  6. Eine Bevorzugung Offener Standards steht in keinerlei Zusammenhang mit der Verhandlungsposition der EU gegenüber China
  7. Spezifikationen ohne Beschränkungen werden Standardisierung, Wettbewerb und Interoperabilität fördern
  8. Empfehlungen

Gebührenfreie Patentlizenzierung eröffnet Möglichkeiten zur Marktteilnahme und fördert Innovation

In ihrem Brief argumentiert die BSA, dass „wenn die EU eine Bevorzugung gebühren-/patentfreier Spezifikationen beschließt, die Anreize für Firmen untergraben werden, Spitzen-Innovationen in die Standardisierung einzubringen, was in weniger innovativen europäischen Spezifikationen und weniger wettbewerbsfähigen europäischen Produkten resultiert.“

In Wirklichkeit stellt dies ein grobes Missverständnis von Standards, ihrer Rolle und ihrer Funktionsweise dar.

  1. Gebührenfreie Lizenzbedingungen verhindern nicht, dass patentierte Technologien in Standards aufgenommen werden. Der Beitragende ist nur angehalten, keine Lizenzgebühren für Implementierungen zu erheben.
  2. Die auf einzigartige Weise erfolgreichste Technologie-Plattform der Welt, das Internet, baut auf Standards auf, die vollständig unter gebührenfreien Lizenzbedingungen verfügbar gemacht wurden. In der Tat hat das W3C, die für Web-Standards zuständige Standardisierungsorganisation (SSO), im Konsens eine gebührenfreie „Geistiges-Eigentum-Richtlinie“ beschlossen, nach der gebührenpflichtige Technologien nur in seltenen Ausnahmefällen verwendet werden dürfen. Anstatt Innovationen zu behindern, wie von der BSA behauptet, hat dies das Internet zu einer Hochburg der Innovation gemacht. Tatsächlich ist es gerade das Wesen von Standards, dass sie eine Plattform stabilisieren, auf deren Grundlage Marktteilnehmer innovative oder interoperable Lösungen entwickeln können1.
  3. Im Widerspruch zur Behauptung der BSA eröffnen gebührenfreie Patentlizenzierungsrichtlinien der größtmöglichen Anzahl von Marktteilnehmern und Implementierern die Möglichkeit, am Standardisierungsprozess für Software teilzunehmen. Im Ergebnis sind Software-Standards, die von Standardisierungsorganisationen mit gebührenfreien Patentlizenzierungsrichtlinien, wie dem W3C, beschlossen werden, weit verbreitet, dabei ist der HTML-Standard nur das bekannteste Beispiel.

Aus einer umfassenderen Sicht hinsichtlich Richtlinien ist es auch fragwürdig, dass Innovatoren, die bereits einen Anreiz durch ein Patent haben, einen weiteren Anreiz bräuchten, indem das Patent in einen Standard aufgenommen wird. Ein Patent bedeutet nicht das Recht auf eine garantierte Einkommensquelle.

Die von der BSA als Beispiele angeführten Standards sind im Software-Bereich irrelevant

Die BSA argumentiert, dass „viele der heute am weitesten verbreiteten offenen Spezifikationen patentierte Innovationen beinhalten, die von kommerziellen Firmen entwickelt wurden … darunter WiFi, GSM und MPEG.“

Damit wird unterstellt, es gebe einen zwingenden Zusammenhang zwischen „kommerziell“ und „patentiert“. Kommerzielle Unternehmen würden die von ihnen entwickelten Technologien grundsätzlich patentieren, während nicht-patentierte Erfindungen nur im nicht-kommerziellen Bereich zu finden seien. In Wirklichkeit stellt ein Großteil der nicht patentierten modernen Technologie, die ihren Ursprung in kommerziellen Unternehmen hat, weltweit eingesetzte Standards dar (wie z. B. HTML5), die auch weiterhin ihre Entwickler mit Einkommen versorgen. Es gibt keine derartige Trennlinie, weder ökonomisch noch ideologisch, zwischen Hardware- und Software-Technologien, die patentiert sind, und denen, die es nicht sind. Trotzdem legt die BSA nahe, dass es einen Unterschied zwischen konventionellen und akzeptierten Geschäftsmethoden, die sie mit Patenten in Verbindung bringen, und nicht-geschäftsmäßigen, nicht-kommerziellen Organisationen, die sie mit patentfreier Technologie in Verbindung bringen, gebe. Im Hinblick auf die zunehmende Verbreitung von Freier Software im europäischen IT-Dienstleistungsmarkt ist solch eine Behauptung schlicht und einfach falsch.

Die von der BSA als Beispiele aufgeführten Standards beziehen sich (mit Ausnahme von MPEG2) auf hardwarebasierte Technologien. Die Ökonomie des Hardware-Markts unterscheidet sich wesentlich von der des Software-Markts. Während der Eintritt in den Hardware-Markt beträchtliche Investitionen voraussetzt, kann ein Software-Unternehmen mit einem sehr kleinen Startkapital gegründet werden. Von solch einem Software-Startup-Unternehmen zu verlangen, Gebühren für die Implementierung von Software-Standards zu bezahlen, würde die Markteintrittsbarriere signifikant erhöhen, Innovationen verringern und den Wettbewerb behindern, und daneben auch die Preise für Konsumenten (einschließlich Organisationen des öffentlichen Sektors) erhöhen.

Für Software ist es eindeutig, dass die Akzeptanz der Aufnahme von Patenten in Standards unter (F)RAND-Bedingungen die Eintrittsbarriere in den europäischen Software-Markt auf unangemessene und unnötige Art erhöht, und dadurch die europäische IKT-Wirtschaft weniger wettbewerbsfähig macht.

(F)RAND-Lizenzierung in Software-Standards ist unfair und diskriminierend

Die BSA argumentiert, dass „die Bedingungen, dass eine offene Spezifikation ‚frei implementierbar‘ sein muss, sowie frei verbreitet und wiederverwenden werden kann, mehrdeutig sind, und darauf hindeuten, dass der Standard frei von geistigen Eigentumsrechten sein muss.“

Weiter argumentiert die BSA, dass FRAND sicherstellt, dass diese Innovationen unter fairen Bedingungen benutzt werden können, um den Standard zu implementieren. Dadurch wird es Erfindern erlaubt, eine angemessene Gebühr zu erheben, wenn ihre Technologien in Spezifikationen verwendet werden.“ In Software-Standards sind (F)RAND-Bedingungen aber diskriminierend gegenüber Freier Software und allen darauf basierenden Geschäftsmodellen. Die am häufigsten verwendeten Freie-Software-Lizenzen erlauben nicht, dass den Benutzern der Software zusätzliche Bedingungen auferlegt werden. Doch (F)RAND würde verlangen, dass solche Bedingungen gestellt würden, normalerweise in Form von Lizenzgebühren, die von der Zahl der Benutzer abhängen, was (F)RAND-Lizenzierungsrichtlinien inkompatibel mit Freier Software macht. Was Software-Standards betrifft, ist die (F)RAND-Herangehensweise weder vernünftig, noch nicht-diskriminierend.

Im umgekehrten Fall schließt eine Gebührenfreiheit proprietäre Implementierungen nicht aus (nicht einmal solche, die in hohem Ausmaß patentiert sind). Tatsächlich bedeutet Gebührenfreiheit, dass, insofern bestimmte Technologien in einem Standard vorgeschrieben sind, diese jedem ohne die Zahlung einer Lizenzgebühr zur Verfügung stehen müssen. Indessen können die Implementierungen unter beliebigen Lizenzen vertrieben werden und beliebige Technologien beinhalten, solange sie sich an den Standard halten.

Der gebührenfreie HTML-Standard ist beispielsweise in einer Vielzahl von Browsern implementiert, sowohl solchen, die auf Freier Software beruhen, als auch proprietären. Dies zeigt deutlich, dass ein gebührenfreier Software-Standard eine weite Verbreitung haben und Innovation durch Wettbewerb fördern kann.

Die BSA repräsentiert nicht einmal ihre eigenen Mitglieder, geschweige denn die Software-Industrie als Ganzes

Die BSA argumentiert, „der EIF könnte dahingehend interpretiert werden, dass die Teilnahme der innovativsten europäischen und nicht-europäischen Unternehmen am Standardisierungsprozess nicht erwünscht ist, falls sie Patente in den relevanten Technologien besitzen und sie im Fall, dass diese Patente Teil eines Standards werden, eine Vergütung für ihre Erfindungen verlangen.“

Weiter behauptet die BSA: „Die Beteiligten verstehen die wichtige Verbindung zwischen geistigem Eigentum und Standardisierung – und verstehen auch, dass FRAND-basierte Standards äußerst flexibel sind und in einem großen Bereich von Lösungen implementiert werden können, sowohl in Open-Source, als auch in proprietären.“

Im Widerspruch zur Behauptung der BSA, eine einheitliche Position der Software-Industrie zu vertreten, möchten wir bemerken, dass die ECIS, die von wichtigen Beteiligten der Industrie gebildet wurde (von denen manche auch Mitglied der BSA sind), das Gegenteil behauptet3. Obwohl die Mitglieder der ECIS über große Patentportfolios verfügen, wollen sie, dass Standards zur Software-Interoperabilität frei von Lizenzgebühren sind. Um nur ein Beispiel zu nennen: Google hat in großem Maße zu gebührenfreien Standards beigetragen, indem es eine durch die Industrie unterstützte Alternative zu MPEG anbietet.

(F)RAND ist inkompatibel mit den meisten Freie-Software-Lizenzen

Die BSA behauptet, dass „die meisten Open-Source-Lizenzen vollständig kompatibel mit FRAND-basierter Lizenzierung sind.“

Nach jeder vernünftigen Zählung (ob nach Menge des verfügbaren Source-Codes, dessen Wichtigkeit oder beidem) sind die relevantesten Freien (Open-Source) Software-Lizenzen:

  1. GNU GPL und LGPL
  2. Mozilla Public License
  3. Apache Public License
  4. BSD/MIT und andere ultra-freizügige Lizenzen
  5. EUPL

Alle diese, eventuell mit Ausnahme der ultra-freizügigen Lizenzen, was aber nicht sicher ist, sind eindeutig inkompatibel mit gebührenpflichtigen Patentlizenzen. Gemäß Statistiken, die von Black Duck Software veröffentlicht wurden, werden mehr als 85% der Freie-Software-Projekte unter Lizenzen vertrieben, die mit gebührenpflichtigen Patentlizenzen inkompatibel sind. Die GNU General Public License (GPL) ist als die weitaus am Häufigsten verwendete Freie-Software-Lizenz aufgelistet, sie wird von nahezu der Hälfte aller Projekte verwendet. Die Aufnahme von patentierten Technologien in auf Freier Software basierende Produkte verlangt von den Implementierern, falls überhaupt möglich, eine schwierige Vermischung von proprietären Teilen mit Freier Software. In solchen Fällen ist der resultierende Code zwangsläufig proprietäre Software5.

Eine Bevorzugung Offener Standards steht in keinerlei Zusammenhang mit der Verhandlungsposition der EU gegenüber China

Die BSA behauptet: „Die Mehrdeutigkeit der vorgeschlagenen Bevorzugung im EIF wird zweifelsohne die Fähigkeit der Kommission schwächen, die geistigen Eigentumsrechte der Europäer gegen eine Bedrohung aus China zu verteidigen.“

Die Behauptung, dass die Empfehlung, offene Spezifikationen zu bevorzugen, die Verhandlungsposition der EU gegenüber China schwächen wird, ist schlicht und einfach falsch. Empfehlungen bezüglich der Nutzung offener Software-Spezifikationen im öffentlichen Sektor haben keinerlei Auswirkungen auf die Position der Kommission. Außerdem sollte noch einmal gesagt werden, dass gebührenfreie Standards nicht im Widerspruch zu einer „soliden Verteidigung“ von Patenten, Urheberrechten und Markenzeichen stehen.

Wir möchten bemerken, dass in den Vereinigten Staaten im Zuge der Erstellung des „Special 301“ Berichts zu Handelshemmnissen von 2010 dem US-Handelsbeauftragten ähnliche Bedenken übermittelt wurden. Der Handelsbeauftragte beschloss, diese Bedenken nicht mit in den Bericht aufzunehmen, was deutlich zeigt, dass dies für die Regierung der Vereinigten Staaten kein Thema ist. Während solche Bedenken oft bei Beeinflussungsversuchen öffentlicher Politik geäußert werden, gibt es eine augenfällige Abwesenheit von Versuchen, solche Bevorzugungen auf rechtlichem Weg zu entfernen – vermutlich weil die, die die Behauptungen aufstellen, sehr gut wissen, dass die Behauptungen nicht auf Fakten beruhen.

Spezifikationen ohne Beschränkungen werden Standardisierung, Wettbewerb und Interoperabilität fördern

Die BSA behauptet, dass „die vorgeschlagene Bevorzugung des EIF für Spezifikationen, die frei von geistigem Eigentum sind, langfristig Standardisierung, Wettbewerbsfähigkeit und Interoperabilität untergraben wird.“

Wir sind nicht in der Lage, zu deuten, was die BSA mit „von geistigem Eigentum freien Spezifikationen“ meint, aber wir glauben, dass eine solche Wortwahl von einem ungenügenden Verständnis des Standardisierungsprozesses von Seiten der BSA zeugt.

Die Behauptung, dass die aktuelle Version des EIF Interoperabilität untergraben könnte, ist einfach untragbar. Sie folgt aus unbewiesenen Annahmen, von denen wir in der obigen Diskussion gezeigt haben, dass sie falsch sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt halten Lock-in-Effekte, die aus der Benutzung proprietärer Software und Dateiformate entstehen, die öffentliche Verwaltung häufig von einer freien Wahl ihrer IT-Lösungen ab. Stattdessen bleiben sie an einen bestimmten Anbieter gebunden. Der Stadtrat von Brighton und der Schweizer Kanton Solothurn sind zwei Beispiele der letzten Monate für die zahlreichen öffentlichen Einrichtungen, die von einer IT-Lösung zu einer anderen migrieren wollen und dabei durch patentgeschützte Software-Standards in einer suboptimalen Lösung festgehalten werden. Dieser Lock-in-Effekt führt zu Schwierigkeiten bei der Migration und zu hohen Kosten für die Steuerzahler.

Im umgekehrten Fall erlauben Software-Standards, die ohne Beschränkungen implementiert werden könne, vielen konkurrierenden Implementierungen, miteinander zusammenzuarbeiten. In so einem Umfeld werden die Monopoleinnahmen einer kleinen Zahl von Großunternehmen durch einen lebhaften, innovativen Markt abgelöst, der sich durch einen harten Wettbewerb auszeichnet. Das Ergebnis sind bessere Lösungen und Dienstleistungen zu niedrigeren Preisen.

Empfehlungen

Im Licht der obigen Überlegungen fordern wir die Kommission eindringlich auf, Interoperabilität und Wettbewerb auf dem europäischen Software-Markt zu fördern, und nicht den etablierten, dominanten Unternehmen einen weiteren Hebel an die Hand zu geben, um ihre Kontrolle des Markts aufrechtzuerhalten. Daher fordern wir die Kommission auf, keine Billigung von (F)RAND-Lizenzierungen für Software-Standards in den EIF aufzunehmen. Stattdessen fordern wir die Kommission eindringlich auf, die Empfehlung beizubehalten, dass Spezifikationen nur als offen angesehen werden können, wenn sie unter unterschiedlichen Software-Linzenzierungsmodellen implementiert und verbreitet werden können, inklusive Freier Software6 , die unter der GNU GPL lizenziert wird.

Wir fordern die Kommission auch eindringlich auf, in die Revision des European Interoperability Framework eine starke Empfehlung an öffentliche Einrichtungen aufzunehmen, die Vorteile von Software, die auf Offenen Standards7 basiert, im Hinblick auf freie Wahl, Wettbewerb, Vermeidung von Lock-in-Effekten und langfristiger Lesbarkeit von Daten zu nutzen.

Fußnoten

  1. Siehe z.B. Rishab Aiyer Ghosh, Philipp Schmidt (2006): United Nations University Policy Brief, Nr. 1, 2006: „Wohldefinierte Offene Standards können den einzigartigen ökonomischen Effekt haben, dass ‚natürliche‘ Monopole für eine bestimmte Technologie gebildet werden können, während sie einen vollen Wettbewerb zwischen Anbietern dieser Technologie gewährleisten.“ [Hervorhebung hinzugefügt]
  2. MPEG ist eigens dahingehend entwickelt, dass ausdrücklich der Einsatz patentierter Technologien vorgeschrieben wird, sogar wo diese größtenteils durch (nach Meinung von Experten) nicht patentgeschützte Alternativen ersetzt werden können. Es ist vorstellbar, dass der Grund dafür ist, dass so viel Profit wie möglich aus der Verwendung einer bestimmten Implementierung gewisser mathematischer Prinzipien erzielt werden soll, anstatt eine gemeinsame und standardisierte Plattform zum Zweck der Interoperabilität zu schaffen.
    Darüber hinaus wurden die meisten MPEG-Standards zu einer Zeit etabliert, als Codecs noch in Hardware implementiert wurden, weil die verfügbare Bandbreite begrenzt und generische Hardware nicht ausreichend leistungsfähig war.
  3. Siehe die Reaktion der ECIS vom 13. Oktober 2010 auf den Brief der BSA
  4. Für eine Diskussion hybrider Lösungen und Netzwerkprotokollen siehe die Antwort der FSFE und des Samba-Teams auf den Artikel 18.
  5. Siehe die Definition Freier Software der FSFE
  6. Wie definiert in der Definition eines Offenen Standards der FSFE